Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Erbrecht

Das Erbrecht ist das Recht Verfügung über das Eigentum und aller Rechte, zum Eintritt des Todes hin zu regeln. Es befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang des Vermögen einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigten. Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbsarbeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten oder anderer Arbeitnehmervereinigungen und dem Arbeitgeber bzw. Arbeitgebervereinigungen).

Die Kanzlei Gruhne bearbeitet überwiegend Fälle in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und beschäftigt sich mit Fragestellungen im Zusammenhang mit Vertragsrecht und Forderungsbeitreibung.

Wir konzentrieren uns örtlich auf die umliegenden Gebiete. Daher kommen unsere Mandanten auch überwiegend aus der Umgebung von Großenhain, Meißen, Riesa und den in der Nähe befindlichen Orten. Das sind z.B. Radeburg, Moritzburg, Thiendorf, Lampertswalde, Nünchritz, Glaubitz, Zeithain, Priestewitz, Gröditz. Durch die Nähe zum Land Brandenburg treten wir aber auch regelmäßig von den Gerichten in Bad Liebenwerda und Senftenberg auf.

Dazu gehören die Bereiche Ortrand, Elsterwerda, Lauchhammer bis Schwarzheide.

Organisatorische Hinweise

Anwaltskanzleien zählen als Organe der Rechtspflege zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu Einrichtungen der Grundversorgung. Auch wir sind in Krisenzeiten weiterhin für Sie erreichbar.

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr

Wir bieten eine sichere Kommunikation per Telefon und Skype an. Sehen Sie organisatorische Hinweise und Einzelheiten unter der links stehenden Rubrik

Sichere Beratung
Was fällt unter das Familienrecht?

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die persönliche und wirtschaftliche Stellung der Mitglieder einer Familie zueinander und Dritten gegenüber.

  • die Eheschließung und ihre Wirkungen,
  • das eheliche Güterrecht,
  • Zugewinnausgleich,
  • die Ehescheidung und Scheidungsfolgen,
  • Hausratsteilung,
  • Wohnungszuweisung,
  • Zugewinn, Vermögensteilung,
  • Unterhalt/Düsseldorfer Tabelle mit den Hinweisen der Unterhaltsleitlinien für Sachsen vom OLG Dresden und für Brandenburg vom OLG Brandenburg (gilt für alle Fälle, so genauso für Kinder, Ehegatten, unverheiratete Mütter)
  • die Verwandtschaft,
  • die elterliche Sorge,
  • die Adoption,
  • Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft, Betreuung

Fachanwalt für Familienrecht, darf sich ein Anwalt nur nennen, wenn er besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen hat.

Informationen zum Fachanwaltstitel
Was fällt unter das Arbeitsrecht?

Arbeitsrecht

Beim Individualarbeitsrecht geht es um die Entstehung, den Bestand und die Beendigung eines Arbeitsvertrages. Es werden Fragen zur Entlohnung, aber auch zur Freistellung, dem Urlaub und der näheren Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses beantwortet. Im Arbeitsverhältnis ist nicht nur das Dienstvertragsrecht (BGB §§ 611 ff) von großer Bedeutung. Hierunter fallen eine Vielzahl weiterer Gesetze und Normierungen. Beispielsweise das bekannte Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Beschäftigungsförderungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und viele andere mehr.

Beim kollektiven Arbeitsrecht geht es um die Mitsprache der Arbeitnehmer im einzelnen Unternehmen. Betroffen ist insbesondere auch das Streikrecht und die daraus resultierenden Folgen. Am Bekanntesten aus diesem Gebiet dürften das Tarifvertragsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz sein.

Was fällt unter das Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht trifft Aussagen darüber, wer Erbe ist. Es gibt zwei grundsätzlich verschiedenen Wege, Erbe zu werden. Es ist zum einen das gesetzliche Erbrecht, vermittelt durch Verwandtschaft und zum zweiten das testamentarische Erbe.

Themenbereiche des Erbrechts sind:

  • die Erbfolge,
  • rechtliche Stellung des Erben,
  • Nachlassverbindlichkeiten,
  • Rechtsverhältnisse der Erben zueinander, Verwaltung des Erbes, Auseinandersetzung / Teilung des Erbes,
  • das Vermächtnis, Auflagen,
  • Testamentsvollstreckung,
  • Errichtung, Aufhebung, Anfechtung eines Testaments,
  • Erbvertrag,
  • das Pflichtteilsrecht,
  • der Erbschein.

  • Wir waren sehr zufrieden mit der fachlichen Beratung und Vertretung und würden die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.

    Herr Müller
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    Frau Müller